Landespreis für Innovation

Das Land der Innovationen

Innovation hat in Oberösterreich Tradition. Im vergangenen Jahr zeigte der Landespreis für Innovation zum 30. Mal, wie Oberösterreichs Innovationskraft den Fortschritt in unserem Land befeuert. Mutige Unternehmen, die auf Zukunftstechnologien setzen, bei Produkten und Dienstleistungen neue Wege gehen und innovative Strategien verfolgen, zeichnen uns aus. Ihre Innovationen sind die Triebfeder für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung. Es braucht aber auch Vorbilder, die andere zum Nachahmen motivieren – sie gehören sichtbar gemacht. 

Daher rufen wir mit dem oö. Landespreis für Innovation 2024 Unternehmen und Forschungseinrichtungen erneut dazu auf, ihr besonderes Engagement in Sachen Innovation vor den Vorhang zu holen. Der Wettbewerb setzt wichtige Impulse, neue Wege zu gehen und die Zukunft aktiv mitzugestalten. Aus allen Einreichungen, die sich für den Landespreis qualifizieren, werden bis zu drei Unternehmen auch für die Teilnahme am Staatspreis Innovation sowie je ein Unternehmen für die österreichweiten Sonderpreise VERENA und ECONOVIUS ausgewählt. 

„Das Geheimnis erfolgreicher Wirtschaftsstandorte liegt in der Innovationskraft und der Umsetzungsstärke ihrer Betriebe. Nutzen Sie diesen Wettbewerb und zeigen Sie, welche innovativen Lösungen Ihr Unternehmen entwickelt, die nicht nur Ihren Betrieb, sondern auch den Standort Oberösterreich nach vorne bringen! Ich freue mich wieder auf zahlreiche preiswürdige Einreichungen zum oö. Innovationspreis 2024.“

Wirtschafts- und Forschungs-Landesrat Markus Achleitner

Der Innovationspreis wird in drei Kategorien vergeben:

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Großunternehmen
  • Forschungseinrichtungen

Die Erstplatzierten der jeweiligen Kategorien erhalten einen vom Wirtschafts- und Forschungsressort des Landes Oberösterreich gestifteten Geldpreis* (4.000 EUR pro Kategorie). In jeder Kategorie gibt es außerdem zwei Anerkennungspreise.
Weiters können zwei oö. Jurypreise (für radikale Innovationen und/oder Geschäftsmodell Innovationen) vergeben werden.

Die Einreichfrist für den Landespreis für Innovation 2024 endet am 19. April 2024.

 

>> Zum Ausschreibungsfolder 

>> Statuten

*Gemäß Verordnung (EU) Nr. 2832/2023 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen wird auch etwa Preisgeld als staatliche Beihilfe angesehen und kann deshalb nur als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt werden. Dies setzt jedenfalls voraus, dass durch die Gewährung des Preisgelds ein Betrag von EUR  300.000,-- im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren je Empfänger nicht überschritten wird. Die eruierten Preisträger haben daher umgehend nach Aufforderung mittels des dafür vorgesehenen und zur Verfügung gestellten Formulars eine De-minimis-Erklärung abzugeben. Wird das Formular nicht rechtzeitig oder in wesentlichen Punkten nicht vollständig ausgefüllt übermittelt oder ergibt sich aus diesem eine Überschreitung der De-minimis-Schwelle im Falle der Preisvergabe, entfällt der Anspruch auf das Preisgeld.

 


Sponsoren und Partner

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und die freundliche Unterstützung.